Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde
Amtliche Bekanntmachung
Information über die Form der Notbekanntmachung von Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung des Coronavirus (SARS-CoV 2)
Allgemeinverfügungen der Ortspolizeibehörde zur Bekämpfung der Corona-Krise, die aus Dringlichkeitsgründen nicht im Nachrichtenblatt der Gemeinde Sinzheim ortsüblich bekannt gemacht werden können, werden nach § 1 Abs. 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) vom 11. Dezember 2000 auf der
Internetseite der Gemeinde Sinzheim
(www.sinzheim.de)
und durch
Aushang am Haupteingang des Rathauses
ortsüblich bekanntgemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung wird in der vorgeschriebenen Form im Nachrichtenblatt der Gemeinde Sinzheim wiederholt.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Sinzheim gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Sinzheim wenden.