Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus
Bebauungsplan "Sportzentrum Sinzheim
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB
Fristverlängerung für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Da das Rathaus der Gemeinde Sinzheim im Zeitraum vom 24.12.2020 bis 10.01.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen ist, ist eine rechtskonforme Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplans "Sportzentrum Sinzheim - 1. Änderung u. Erweiterung" - Teilbereich gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in diesem Zeitraum leider nicht mehr möglich.
Um eine ordnungsgemäße Offenlage zu gewährleisten, wird die bisherige Auslegungsfrist entsprechend verlängert. Der Entwurf des Bebauungsplans, der Begründung mit Umweltbericht sowie der örtlichen Bauvorschriften wird bis einschließlich Montag, 01.02.2021 (Verlängerte Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Sinzheim (Erdgeschoss Foyer - Bereich Bücherecke) öffentlich ausgelegt.
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