Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus
Waldbrandgefahr im Landkreis Rastatt
Das sonnige und trockene Wetter der vergangenen Wochen hat bundesweit zu einer erhöhten Waldbrandgefahr geführt. Dies gilt auch für die Wälder im Landkreis Rastatt. Vor allem in den Hardtwäldern der Rheinebene ist zurzeit große Vorsicht geboten. Der strahlende Sonnenschein mit hohen Temperaturen, trockene Winde und die niedrige Luftfeuchtigkeit dörren die Vegetation und die obere Bodenschicht rasch aus. Das unzersetzte Laub, Restholz vom Winter und trockenes Gras sind ein idealer Nährboden für Feuer. Wind und Windböen erhöhen die Gefahr, dass sich ein Feuer rasch ausbreitet.
Besonders in den Hardtwäldern mit trockenen sandigen Böden, aber auch in den Auewäldern mit viel Laub auf dem Boden und den unteren Lagen der Vorbergzone ist die Waldbrandgefahr hoch. Diese Waldgebiete werden gerade jetzt stark durch die erholungssuchende Bevölkerung frequentiert.
Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Auch heiße Teile einer Auspuffanlage von Fahrzeugen können trockene Grasflächen am Wegesrand entzünden. Zurückgelassenes oder weggeworfenes Glas oder Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände entfachen. Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen. Alle Erholungssuchenden können durch umsichtiges Verhalten helfen, die Brandgefahr einzugrenzen, wenn sie im Umgang mit Feuer einige Spielregeln beachten:
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht werden. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.
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