Informationen rund um die Europawahl und die Kommunalwahlen

Alle Informationen zur Wahl am 9. Juni 2024

Nach Mitteilung des Rechenzentrums werden die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen an die Wahlberechtigten durch die Deutsche Post AG bis 19.05.2024 zugestellt. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung.

Bitte melden Sie sich daher ab 21.05.2024 unter 07221 806-0, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind.

Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Sinzheim, Bürgerbüro eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf dem Antrag zwingend erforderlich ist.

Alternativ bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.sinzheim.de an. Über den Link "Wahlen" auf der Startseite gelangen Sie zum Wahlscheinantrag.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich mit der Post zugesandt oder ausgetragen.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)sinzheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter Tel.Nr. 07221 806-0 oder buergerbuero(@)sinzheim.de gerne weiter.

Nahezu alle unsere Wahlräume sind so eingerichtet, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Sofern Ihr Wahllokal entsprechend eingerichtet ist, finden Sie einen Hinweis "rollstuhlgerecht" auf der Wahlbenachrichtigung.
Behinderte Wähler haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und können damit auch in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal wählen (Antragstellung über das Bürgerbüro im Rathaus oder unter www.sinzheim.de).

Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sind die wichtigsten Infos zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg zusammengestellt.

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800/00096710 (gebührenfrei) zu erhalten.

Die Website dein-ort-in-europa.de wird von jungen, erfahrenen und parteipolitisch unabhängigen Team gefüttert. Hier gibt es E-Learnings und Podcasts für die Europawahl. Das Angebot ist kostenfrei.

Nach Angaben der Landeswahlleiterin Cornelia Nesch werden in Baden-Württemberg an den Wahlen zum Zehnten Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 folgende 34 Parteien und politische Vereinigungen teilnehmen:

Parteiname

Kurzbezeichnung

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

4. Alternative für Deutschland

AfD

5. Freie Demokratische Partei

FDP

6. FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

7. DIE LINKE

DIE LINKE

8. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

10. Ökologisch-Demokratische Partei

ÖDP – Die Naturschutzpartei

11. Volt Deutschland

Volt

12. Piratenpartei Deutschland

PIRATEN

13. Familien-Partei Deutschlands

FAMILIE

14. MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

MERA25

15. Bündnis C - Christen für Deutschland

Bündnis C

16. Aktion Partei für Tierschutz

TIERSCHUTZ hier!

17. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit

BIG

18. Die Heimat

HEIMAT

19. Partei der Humanisten

PdH

20. Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung

-

21. Menschliche Welt - für das Wohl und MENSCHLICHE Glücklichsein aller

WELT

22. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

MLPD

23. Deutsche Kommunistische Partei

DKP

24. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale

SGP

25. Aktion Bürger für Gerechtigkeit

ABG

26. Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

27. BÜNDNIS DEUTSCHLAND

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

28. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

BSW

29. Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch

DAVA

30. Klimaliste Deutschland

KLIMALISTE

31. Parlament aufmischen – Stimme der Letzten Generation

LETZTE GENERATION

32. Partei der Vernunft

PDV

33. Partei des Fortschritts

PdF

34. V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer

V-Partei³

Die Parteien und politischen Vereinigungen werden in Baden-Württemberg in dieser gesetzlich festgelegten Reihenfolge auf dem Stimmzettel stehen. Jeder Wähler hat bei der Europawahl eine Stimme, die er einem dieser Wahlvorschläge geben kann. Der Stimmzettel wird 82,8 cm lang sein (2019: 96 cm, 2014: 74,2 cm). Die in Baden-Württemberg an der Europawahl teilnehmenden Parteien stehen fest, nachdem der Bundeswahlausschuss am 29. März 2024 über die Zulassung der eingereichten Listen sowie am 18. April 2024 über die gegen seine Zulassungsentscheidung erhobenen Beschwerden abschließend entschieden hat. Die CDU nimmt mit einer Landesliste, die anderen Parteien und politischen Vereinigungen nehmen jeweils mit einer gemeinsamen Liste für alle Länder an der Wahl teil. 2019 hatten in Baden-Württemberg 40 Parteien an der Europawahl teilgenommen (2014: 24). Im Vergleich zur Europawahl 2019 treten die Parteien unter den laufenden Nummern 1 bis 24 erneut zur Wahl an, die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach den erreichten Stimmen, die sie bei der Europawahl 2019 erhalten haben. Die Parteien bzw. politischen Vereinigungen unter den laufenden Nummern 25 bis 34 sind neu hinzugekommen, sie werden in alphabetischer Reihenfolge angeschlossen.

Stimmzettelmuster

Informationen zur Wahlplakatierung in Sinzheim

Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 eine geordnete Wahlplakatierung in Sinzheim einzuführen. Das neue System beruht auf der Änderung der gemeindlichen Polizeiverordnung vom 29.07.2023 und der Unterzeichnung eines Plakatierungsabkommens mit den kandidierenden Parteien bzw. Wählervereinigungen.

In diesem mit der Gemeinde abzuschließenden Abkommen wird das folgende Verfahren vereinbart:

Die Parteien und Wählervereinigungen bedienen sich für ihre Plakatierung der von der Gemeinde Sinzheim aufgestellten Plakatwände. Diese sind 4,10 m (Breite) x 1,85 m (Höhe) (Europawahlen) bzw. 2,75 m x 1,85 m (Kommunalwahlen) groß. Sie werden in zwölf bzw. acht Felder unterteilt. Dies bedeutet, dass jeder Partei bzw. Wählervereinigung, die bei der entsprechenden Wahl kandidiert, pro Plakatwand eine Fläche von je ca. 67 cm x 92 cm für Ihre Plakate zur Verfügung steht.

Abbildung nebenstehend: Vergleich Format DIN-A1 mit o.g. Maß (67 cm x 92 cm)

Der gemeindliche Bauhof führte mit den beschichteten Wahlplakattafeln mehrere Tests mit verschiedenen Materialien und Klebern durch. Auf Grundlage der Ergebnisse werden für die Plakatierung auf den gemeindlichen Wahlplakatständern folgende Materialien bzw. Kleber empfohlen:

Plakatmaterial: Affichenpapier (Grammatur: 115 g/m²)
Kleber: Glasfasergewebekleber Spezial (Hersteller: setta)

Außer auf diesen Plakatwänden darf an keiner weiteren Stelle im gesamten Gemeindegebiet (einschließlich Ortsteile) von den Parteien und Wählervereinigungen Wahlwerbung durch Plakatierung betrieben werden. Ausgenommen ist hierbei Wahlwerbung, die auf Flächen in Privateigentum für die Dauer des Wahlkampfes (siehe Frist unten) aufgestellt oder betrieben wird. Ebenfalls ausgenommen ist Wahlwerbung auf gewerblichen Litfaßsäulen und zugelassenen Werbetafeln sowie Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesen Wahlen.

Jede Partei bzw. Wählervereinigung erhält für die Europawahlen jeweils eines der zwölf Felder zur Plakatierung zugewiesen. Die Reihenfolge für die Felder richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Europawahl. Die restlichen Flächen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben.

Für die Kommunalwahlen erhalten die bisher im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen eines der acht Felder in folgender Reihenfolge: 1. CDU, 2. Bündnis 90/Die Grünen, 3. GfS, 4. FWV, 5. SPD, 6. FDP. Die zwei Zusatzfelder sind als Reserve für weitere Wahlvorschläge vorgesehen.

Die Plakate dürfen frühestens am 09. Mai 2024 angebracht werden (Beginn: „Dauer des Wahlkampfes“).

Die Parteien bzw. Wählervereinigungen, die in Sinzheim Wahlplakatierung betreiben wollen, müssen sich bis spätestens 30. April 2024 beim Bauamt der Gemeinde Sinzheim (bauamt(@)sinzheim.de) anmelden.

Da ab dem 09. Mai 2024 frühestens auf den gemeindlichen Wahlplakatständern Plakate angebracht werden dürfen, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Vergabe der Plätze nach dem letzten Wahlergebnis und zur Vereinbarung der Plakatierungsabkommen erforderlich.

Sollte sich eine Partei bzw. Wählervereinigung erst nach dem 30. April 2024 bei der Gemeinde anmelden oder erstmalig bei den Wahlen antreten, richtet sich die Reihenfolge der Plakatplätze nach dem Eingang des Antrages.

An folgenden Plätzen wird je eine große Plakatwand (Europawahl) und eine kleine Plakatwand (Kommunalwahl) aufgestellt:

Hauptort

1) Landstraße (B3) – nördlicher Ortseingang

2) Landstraße (B3) – südlicher Ortseingang

3) Halberstunger Straße – neben Mehrgenerationenpark

Ortsteile

4) Kartung: am Kreisverkehr

5) Müllhofen: Kreuzung Panoramastraße / Hofmattstraße

6) Schiftung: Alte Schule – Waldstraße 5

7) Halberstung: östlicher Ortseingang / L80

8) Ebenung: Trafostation

9) Vormberg: Bergseestraße / Parkplatz Kindergarten Käferglück

10) Winden: westlicher Ortseingang

11) Leiberstung: Ortsmitte / Ortsverwaltung

Die vier weiteren Standorte mit je einer kleinen Plakatwand (Kommunalwahl) sind:

Hauptort

12) Marktplatz – an den Treppen

13) Eisenbahnstraße – an der Unterführung

14) Müllhofener Straße – Schulzentrum

Ortsteile

15) Kartung: Kreuzung Kartunger Straße / Litzlunger Straße

An den ersten 11 Standorten stehen also jeweils zwei Plakatwände (eine große für die Europawahlen und eine kleine für die Kommunalwahlen), während an den vier weiteren Standorten nur je eine kleine Plakatwand für die Kommunalwahlen vorgesehen ist. Für die Benutzung der städtischen Plakatwände wird kein Entgelt erhoben.

Erklärfilm zur Europawahl