Was sind denn genau Abgaben?

Die Gemeinde bestreitet wesentliche Teile ihres Haushalts aus kommunalen Abgaben. Diese Abgaben lassen sich wie folgt unterscheiden:

Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen ohne konkrete Gegenleistung, die allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ein Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Beiträge sind Geldleistungen, die dem (teilweisen) Ersatz für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen.

Gebühren sind Geldleistungen, die erhoben werden als Gegenleistung für eine konkrete Leistung der Gemeinde (Verwaltungsgebühr) oder Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzergebühr).

Die wichtigsten Steuern, Gebühren und Abgaben können dem Haushaltsplan 2023 entnommen werden.
Die Höhe der wichtigsten Abgaben der Gemeinde finden Sie hier:

Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 300 v. H.
Hebesatz Grundsteuer B: 310 v. H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 350 v. H.

Hundesteuer
1. Hund 51,00 Euro / Jahr
2. und jeder weitere Hund 102,00 Euro / Jahr

Wasser
Verbrauchsgebühren
2024: 2,98 Euro/m³ + 2,47 Euro/m³ 7 % MwSt.
Die Grundgebühr nach der Größe des Wasserzählers + 7 % MwSt:
Qn 2,5: 4,10 Euro/m³ monatlich
Qn 6,0: 8,30 Euro/m³ monatlich
Qn 10,0: 13,10 Euro/m³ monatlich
Qn 25,0: 34,70 Euro/m³ monatlich
Qn 40,0: 63,10 Euro/m³ monatlich
Qn 60,0: 75,80 Euro/m³ monatlich

Abwasser
Schmutzwassergebühr: 2,47 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr: 0,18 Euro/m²

Wasserversorgungsbeitrag
4,50 Euro pro m² Nutzungsfläche

Abwasserbeitrag

  • Für den öffentlichen Abwasserkanal 4,55 Euro pro m² Nutzungsfläche
  • Für den mechanischen und biologischen Teil der Kläranlage 1,40 Euro je
    m² Nutzungsfläche

Erschließungsbeitrag

  • Abrechnung nach tatsächlichen Kosten, Maßstab ist die Nutzungsfläche
  • Gemeindeanteil = 5 v. H.

Weitere Infos

Bei Fragen zu den Gemeindeabgaben wenden Sie sich bitte an das
Rechnungsamt Gemeinde Sinzheim
Rathaus Zimmer 211
Tel. 07221 806-211
Rechnungsamt(@)sinzheim.de