Informationen rund um die Europawahl und die Kommunalwahlen

Alle Informationen zur Wahl am 9. Juni 2024

Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg sind die wichtigsten Infos zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg zusammengestellt.

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800/00096710 (gebührenfrei) zu erhalten.

Die Website dein-ort-in-europa.de wird von jungen, erfahrenen und parteipolitisch unabhängigen Team gefüttert. Hier gibt es E-Learnings und Podcasts für die Europawahl. Das Angebot ist kostenfrei.

Informationen zur Wahlplakatierung in Sinzheim

Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 eine geordnete Wahlplakatierung in Sinzheim einzuführen. Das neue System beruht auf der Änderung der gemeindlichen Polizeiverordnung vom 29.07.2023 und der Unterzeichnung eines Plakatierungsabkommens mit den kandidierenden Parteien bzw. Wählervereinigungen.

In diesem mit der Gemeinde abzuschließenden Abkommen wird das folgende Verfahren vereinbart:

Die Parteien und Wählervereinigungen bedienen sich für ihre Plakatierung der von der Gemeinde Sinzheim aufgestellten Plakatwände. Diese sind 4,10 m (Breite) x 1,85 m (Höhe) (Europawahlen) bzw. 2,75 m x 1,85 m (Kommunalwahlen) groß. Sie werden in zwölf bzw. acht Felder unterteilt. Dies bedeutet, dass jeder Partei bzw. Wählervereinigung, die bei der entsprechenden Wahl kandidiert, pro Plakatwand eine Fläche von je ca. 67 cm x 92 cm für Ihre Plakate zur Verfügung steht.

Abbildung nebenstehend: Vergleich Format DIN-A1 mit o.g. Maß (67 cm x 92 cm)

Der gemeindliche Bauhof führte mit den beschichteten Wahlplakattafeln mehrere Tests mit verschiedenen Materialien und Klebern durch. Auf Grundlage der Ergebnisse werden für die Plakatierung auf den gemeindlichen Wahlplakatständern folgende Materialien bzw. Kleber empfohlen:

Plakatmaterial: Affichenpapier (Grammatur: 115 g/m²)
Kleber: Glasfasergewebekleber Spezial (Hersteller: setta)

Außer auf diesen Plakatwänden darf an keiner weiteren Stelle im gesamten Gemeindegebiet (einschließlich Ortsteile) von den Parteien und Wählervereinigungen Wahlwerbung durch Plakatierung betrieben werden. Ausgenommen ist hierbei Wahlwerbung, die auf Flächen in Privateigentum für die Dauer des Wahlkampfes (siehe Frist unten) aufgestellt oder betrieben wird. Ebenfalls ausgenommen ist Wahlwerbung auf gewerblichen Litfaßsäulen und zugelassenen Werbetafeln sowie Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesen Wahlen.

Jede Partei bzw. Wählervereinigung erhält für die Europawahlen jeweils eines der zwölf Felder zur Plakatierung zugewiesen. Die Reihenfolge für die Felder richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Europawahl. Die restlichen Flächen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben.

Für die Kommunalwahlen erhalten die bisher im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen eines der acht Felder in folgender Reihenfolge: 1. CDU, 2. Bündnis 90/Die Grünen, 3. GfS, 4. FWV, 5. SPD, 6. FDP. Die zwei Zusatzfelder sind als Reserve für weitere Wahlvorschläge vorgesehen.

Die Plakate dürfen frühestens am 09. Mai 2024 angebracht werden (Beginn: „Dauer des Wahlkampfes“).

Die Parteien bzw. Wählervereinigungen, die in Sinzheim Wahlplakatierung betreiben wollen, müssen sich bis spätestens 30. April 2024 beim Bauamt der Gemeinde Sinzheim (bauamt(@)sinzheim.de) anmelden.

Da ab dem 09. Mai 2024 frühestens auf den gemeindlichen Wahlplakatständern Plakate angebracht werden dürfen, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Vergabe der Plätze nach dem letzten Wahlergebnis und zur Vereinbarung der Plakatierungsabkommen erforderlich.

Sollte sich eine Partei bzw. Wählervereinigung erst nach dem 30. April 2024 bei der Gemeinde anmelden oder erstmalig bei den Wahlen antreten, richtet sich die Reihenfolge der Plakatplätze nach dem Eingang des Antrages.

An folgenden Plätzen wird je eine große Plakatwand (Europawahl) und eine kleine Plakatwand (Kommunalwahl) aufgestellt:

Hauptort

1) Landstraße (B3) – nördlicher Ortseingang

2) Landstraße (B3) – südlicher Ortseingang

3) Halberstunger Straße – neben Mehrgenerationenpark

Ortsteile

4) Kartung: am Kreisverkehr

5) Müllhofen: Kreuzung Panoramastraße / Hofmattstraße

6) Schiftung: Alte Schule – Waldstraße 5

7) Halberstung: östlicher Ortseingang / L80

8) Ebenung: Trafostation

9) Vormberg: Bergseestraße / Parkplatz Kindergarten Käferglück

10) Winden: westlicher Ortseingang

11) Leiberstung: Ortsmitte / Ortsverwaltung

Die vier weiteren Standorte mit je einer kleinen Plakatwand (Kommunalwahl) sind:

Hauptort

12) Marktplatz – an den Treppen

13) Eisenbahnstraße – an der Unterführung

14) Müllhofener Straße – Schulzentrum

Ortsteile

15) Kartung: Kreuzung Kartunger Straße / Litzlunger Straße

An den ersten 11 Standorten stehen also jeweils zwei Plakatwände (eine große für die Europawahlen und eine kleine für die Kommunalwahlen), während an den vier weiteren Standorten nur je eine kleine Plakatwand für die Kommunalwahlen vorgesehen ist. Für die Benutzung der städtischen Plakatwände wird kein Entgelt erhoben.

Erklärfilm zur Europawahl