Für Sie erreichbar

Virtuelle Poststelle

Mit Inkrafttreten der EU-Dienstleistungsrichtlinie müssen alle zuständigen Stellen gewährleisten, dass ein potentieller Antragsteller seinen Antrag elektronisch stellen kann. Da eine einfache E-Mail nicht ausreichend ist, wurde eine virtuelle Poststelle (VPS) zum rechtssicheren Empfang von Antragsunterlagen eingerichtet.

Zur "Virtuellen Poststelle"