Landesprogramm STÄRKE
Eltern- und Familienbildungsangebote können Mütter und Väter in ihrer Erziehungskompetenz stärken. Deshalb unterstützt das Land mit dem Programm STÄRKE bedarfsgerechte Familienbildungsangebote vor Ort.
„Zur Erziehung eines Kindes, braucht man ein ganzes Dorf.“ Dieses afrikanische Sprichwort zeigt, worum es bei der Eltern- und Familienbildung im Kern geht: Eltern, Großeltern und alle, die Verantwortung für junge Menschen tragen, in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Darüber hinaus soll Empathie gegenüber allen Kindern und Jugendlichen sowie die Berücksichtigung ihrer Belange gefördert werden.
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Zuschuss zum Elternbeitrag
Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Übernahme / Zuschuss zum Elternbeitrag für die Betreuung ihres Kindes in einer Tageseinrichtung stellen.
Über die Anträge entscheidet das Landratsamt Rastatt, Tel. 07222 381-0,
www.landkreis-rastatt.de
Die Anträge auf Übernahme / Zuschuss zum Elternbeitrag erhalten Sie auch bei der Gemeinde Sinzheim, Bürgerbüro.
Kinderzuschlag – für Familien, die Unterstützung brauchen
Den Kinderzuschlag (KiZ) bekommen Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags richtet sich nach dem Einkommen, dem Vermögen und den Ausgaben der Familie. Der Antrag auf Kinderzuschlag ist an die zuständige Familienkasse zur richten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter Kinderzuschlag - Start
Familienpass
Familien mit drei kindergeldberechtigen Kindern und Alleinerziehende bereits mit einem kindergeldberechtigten Kind können einen Landesfamilienpass beim Bürgerbüro im Rathaus beantragen. Neben verschiedenen vergünstigten oder kostenlosen Eintritten zu vielen spannenden Ausflugzielen in Baden-Württemberg, gibt es auch auf kommunaler Ebene Vergünstigungen.
Bei Vorlage eines Landesfamilienpasses übernehmen wir die Hälfte der Kosten für ein Mittagessen in den Sinzheimer Kindergärten oder auch den Sinzheimer Schulen. Der Familienpass gilt immer für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu vorgelegt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bürgerbüro der Gemeinde Sinzheim.