Informationen rund um die Landtagswahl 2026
Alle Informationen zur Landtagswahl am 08. März 2026
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Unter diesem Link können die Briefwahlunterlagen ab dem 25. Januar 2026 beantragt werden
Am 8. März 2026 finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt.
Bei dieser Wahl gilt ein neues Wahlrecht. So dürfen dieses Mal auch 16-Jährige wählen und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Die Erststimme geht nach wie vor an den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht sicher in den Landtag ein. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 70 Wahlkreise. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird künftig wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt. Für die Zweitstimme muss jede Partei eine Landesliste mit Politikern aufstellen. Da sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammensetzt, kommen mindestens 50 Kandidaten über die Landeslisten der Parteien in den Landtag.
Im Jahr 2026 dürfen nun auch junge Menschen ab 16 Jahren wählen, die Altersgrenze lag bisher bei 18. Die Stimme in Sinzheim abgeben darf außerdem, wer seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat - und wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sinzheim aufgeführt ist.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende Januar verschickt. Ab dann werden auch Briefwahlunterlagen versendet. Dies liegt daran, dass erst ab dem 19. Januar klar ist, welche Parteien und Wahlkreiskandidaten antreten und erst nach diesem Termin die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden verteilt werden können.
Briefwahl kann dann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen schriftlich, per E-Mail, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage der Gemeinde Sinzheim beantragt werden. Anträge für die Briefwahl sind bis zum Freitag, 6. März, 15 Uhr, möglich. Wer seine Unterlagen per Post zurücksenden will, dem empfehlen wir, diese rechtzeitig abzusenden. Alternativ können die roten Wahlbriefe im Bürgerbüro abgegeben werden oder im Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Mehr Infos: www. landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg
Informationen zur Wahlplakatierung in Sinzheim

Landtagswahl: Wichtige Informationen zur geordneten Wahlplakatierung in Sinzheim
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 eine geordnete Wahlplakatierung in Sinzheim einzuführen. Das neue System beruht auf der Änderung der gemeindlichen Polizeiverordnung vom 29.07.2023 und der Unterzeichnung eines Plakatierungsabkommens mit den kandidierenden Parteien bzw. Wählervereinigungen.
In diesem mit der Gemeinde abzuschließenden Abkommen wird das folgende Verfahren vereinbart:
Die Parteien und Wählervereinigungen bedienen sich für ihre Plakatierung der von der Gemeinde Sinzheim aufgestellten Plakatwände. Diese sind 4,10 m (Breite) x 1,85 m (Höhe) groß. Sie werden in zwölf Felder unterteilt. Dies bedeutet, dass jeder Partei bzw. Wählervereinigung, die bei der Wahl kandidiert, pro Plakatwand eine Fläche von je ca. 67 cm x 92 cm für Ihre Plakate zur Verfügung steht.
Abbildung unten: Vergleich Format DIN-A1 mit o.g. Maß (67 cm x 92 cm)
Der gemeindliche Bauhof führte mit den beschichteten Wahlplakattafeln mehrere Tests mit verschiedenen Materialien und Klebern durch. Auf Grundlage der Ergebnisse werden für die Plakatierung auf den gemeindlichen Wahlplakatständern folgende Materialien bzw. Kleber empfohlen:
Plakatmaterial: Affichenpapier (Grammatur: 115 g/m²)
Kleber: Glasfasergewebekleber Spezial (Hersteller: setta)
In Abstimmung mit dem Bauamt kann in Ausnahmefällen witterungsbedingt eine Anbringung mit Tackern erfolgen.
Außer auf diesen Plakatwänden darf an keiner weiteren Stelle im gesamten Gemeindegebiet (einschließlich Ortsteile) von den Parteien und Wählervereinigungen Wahlwerbung durch Plakatierung betrieben werden. Ausgenommen ist hierbei Wahlwerbung, die auf Flächen in Privateigentum für die Dauer des Wahlkampfes (siehe Frist unten) aufgestellt oder betrieben wird. Ebenfalls ausgenommen ist Wahlwerbung auf gewerblichen Litfaßsäulen und zugelassenen Werbetafeln sowie Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesen Wahlen.
Jede Partei bzw. Wählervereinigung erhält für die Landtagswahl jeweils eines der zwölf Felder zur Plakatierung zugewiesen. Die Reihenfolge für die Felder richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Die restlichen Flächen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben.
Die Plakate dürfen frühestens am 25. Januar 2026 angebracht werden (Beginn: „Dauer des Wahlkampfes“).
Fristen zur Anmeldung der Wahlplakatierung
- Die Parteien bzw. Wählervereinigungen, die in Sinzheim Wahlplakatierung betreiben wollen, sollen sich bis spätestens 19. Januar 2026 beim Bauamt der Gemeinde Sinzheim (bauamt(@)sinzheim.de) anmelden.
Da ab dem 25. Januar 2026 frühestens auf den gemeindlichen Wahlplakatständern Plakate angebracht werden dürfen, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Vergabe der Plätze nach dem letzten Wahlergebnis und zur Vereinbarung der Plakatierungsabkommen erforderlich.
Sollte sich eine Partei bzw. Wählervereinigung erst nach dem 19. Januar 2026 bei der Gemeinde anmelden oder erstmalig bei den Wahlen antreten, richtet sich die Reihenfolge der Plakatplätze nach dem Eingang des Antrages. Es wird klargestellt, dass allen Parteien bzw. Wählervereinigungen unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung eine Plakatierung möglich ist, wie es der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert.
Standorte der Wahlplakatständer
- An folgenden Plätzen wird je eine große Plakatwand aufgestellt:
Hauptort
1) Landstraße (B3) – nördlicher Ortseingang
2) Landstraße (B3) – südlicher Ortseingang
3) Halberstunger Straße – neben Mehrgenerationenpark
Ortsteile
4) Kartung: am Kreisverkehr
5) Müllhofen: Kreuzung Panoramastraße / Hofmattstraße
6) Schiftung: Alte Schule – Waldstraße 5
7) Halberstung: östlicher Ortseingang / L80
8) Ebenung: Trafostation
9) Vormberg: Bergseestraße / Parkplatz Kindergarten Käferglück
10) Winden: westlicher Ortseingang
11) Leiberstung: Ortsmitte / Ortsverwaltung
12) Westlich der Bahnlinie: Breite Weg an der B3 neu
Für die Benutzung der städtischen Plakatwände wird kein Entgelt erhoben.