Informationen rund um die Landtagswahl 2026
Alle Informationen zur Landtagswahl am 08. März 2026
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Unter diesem Link können die Briefwahlunterlagen ab dem 25. Januar 2026 beantragt werden
Am 8. März 2026 finden in Baden-Württemberg die Landtagswahlen statt.
Bei dieser Wahl gilt ein neues Wahlrecht. So dürfen dieses Mal auch 16-Jährige wählen und jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.
Die Erststimme geht nach wie vor an den Direktkandidaten im Wahlkreis. Wer den Wahlkreis gewinnt, zieht sicher in den Landtag ein. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 70 Wahlkreise. Die Zweitstimme ist neu. Mit ihr wird künftig wie bei der Bundestagswahl die Partei gewählt. Für die Zweitstimme muss jede Partei eine Landesliste mit Politikern aufstellen. Da sich der Landtag aus mindestens 120 Abgeordneten zusammensetzt, kommen mindestens 50 Kandidaten über die Landeslisten der Parteien in den Landtag.
Im Jahr 2026 dürfen nun auch junge Menschen ab 16 Jahren wählen, die Altersgrenze lag bisher bei 18. Die Stimme in Sinzheim abgeben darf außerdem, wer seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat - und wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sinzheim aufgeführt ist.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ende Januar verschickt. Ab dann werden auch Briefwahlunterlagen versendet. Dies liegt daran, dass erst ab dem 19. Januar klar ist, welche Parteien und Wahlkreiskandidaten antreten und erst nach diesem Termin die Stimmzettel gedruckt und an die Gemeinden verteilt werden können.
Briefwahl kann dann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen schriftlich, per E-Mail, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage der Gemeinde Sinzheim beantragt werden. Anträge für die Briefwahl sind bis zum Freitag, 6. März, 15 Uhr, möglich. Wer seine Unterlagen per Post zurücksenden will, dem empfehlen wir, diese rechtzeitig abzusenden. Alternativ können die roten Wahlbriefe im Bürgerbüro abgegeben werden oder im Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.
Mehr Infos: www. landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg
Nach Mitteilung des Rechenzentrums werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl ab 25.01.2026 an die Wahlberechtigten versandt und durch die Deutsche Post AG bis spätestens 15.02.2026 zugestellt. Bitte melden Sie sich daher ab 16.02.2026 unter 07221 806-0, wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
Wer am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann durch Briefwahl wählen.
Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte Antrag sollte zeitnah beim Bürgermeisteramt Sinzheim, Bürgerbüro eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf dem Antrag zwingend erforderlich ist.
Alternativ bieten wir für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.sinzheim.de an. Über den Link „Wahlen“ auf der Startseite gelangen Sie zum Wahlscheinantrag.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugesandt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)sinzheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros unter Tel.Nr. 07221 806-0 oder buergerbuero(@)sinzheim.de gerne weiter.
Wir weisen darauf hin, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post AG einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie vom Briefwahlrecht Gebrauch machen wollen, bitten wir zu bedenken, den Briefwahlantrag rechtzeitig einzureichen.
Bei dringenden Briefwahlanträgen haben Sie die Möglichkeit, diese direkt im Bürgerbüro abzugeben und die Briefwahlunterlagen am gleichen, spätestens am nächsten Tag zu erhalten.
Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies nach § 19 Abs. 2 Landeswahlordnung bis Freitag, 06.03.2026, 15 Uhr möglich.
Bitte kommen Sie bei kurzfristiger Beantragung am besten im Bürgerbüro vorbei. Sie können die Wahlunterlagen dann direkt mitnehmen.
Leider können nicht alle unserer Wahlräume so eingerichtet werden, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Sofern Ihr Wahllokal entsprechend eingerichtet werden kann, finden Sie den Hinweis „rollstuhlgerecht“ auf der Wahlbenachrichtigung.
Wähler mit (weiteren) Mobilitätseinschränkungen haben daher die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, um mit diesem ihr Wahlrecht persönlich in einem barrierearmen Wahlraum auszuüben.
Hierfür bietet sich der Wahlraum im Trausaal des Erdgeschosses des Rathauses an. Dieser ist, ohne Türen öffnen zu müssen, ebenerdig erreichbar und somit optimal für alle Rollstuhlfahrer und sonstigen bewegungseingeschränkten Personen.
Hierzu müssen die Betroffenen lediglich einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines stellen. Mit diesem Wahlschein können Sie dann in einem beliebigen Wahlraum ohne Voranmeldung mit Vorlage eines Ausweisdokuments wählen.
Das Vorgehen zur Beantragung eines Wahlscheines entspricht dem oben beschriebenen Ablauf für Briefwahlunterlagen.
Bei der Landtagswahl wird wie bei jeder Wahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und dem Statistischen Landesamt.
Auch ein Briefwahlbezirk der Gemeinde Sinzheim wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Sofern Sie in die Zuständigkeit dieses Briefwahlbezirkes fallen, tragen Sie dazu bei, dass genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können.
Ausgewählt für die repräsentative Wahlstatistik wurde der Briefwahlbezirk 3. In die Zuständigkeit dieses Briefwahlbezirkes fallen Briefwähler der Wahlbezirke 00103 (Sinzheim 3) und 00501 (Halberstung, Schiftung und Müllhofen).
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet.
In welchem Wahlbezirk Sie wählen können, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt wird. Sofern Sie den Wahlbezirken 00103 oder 00501 zugeordnet sind und Briefwahl beantragen, erhalten Sie für Ihre Stimmabgabe besondere Stimmzettel für die Landtagswahl. Diese besonderen Stimmzettel enthalten an der oberen Ecke ein Merkmal zu Geschlecht und Geburtsjahresgruppe.
Oberster Grundsatz aller wahlstatistischen Erhebungen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik erhalten die Betroffenen in Form eines Faltblattes, das ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt wird.
Aus gegebenem Anlass möchten wir darüber informieren, dass Beschädigungen oder der Diebstahl von Wahlplakaten keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten darstellen.
Bei den Plakaten handelt es sich um Eigentum der jeweiligen Parteien. Beeinträchtigungen der Eigentumsrechte durch beispielsweise Beschmieren, Beschädigen oder Entwenden können mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen belegt werden (vgl.; § 242, 303 Strafgesetzbuch).
Die Wahlhelferschulung für die rund 100 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer findet am
Mittwoch, 4. März 2026
statt.
Die Schulungen können entweder in Präsenz oder online besucht werden. Entsprechende Informationen zur Schulung sowie zum zeitlichen Ablauf haben alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bereits erhalten bzw. folgen.
Hierzu sind alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nochmals herzlich eingeladen.
Direkt im Anschluss an die Wahlhandlung werden am Sonntag ab 18.00 Uhr in den einzelnen Wahllokalen die Ergebnisse der Landtagswahl ermittelt.
Das Ergebnis in Sinzheim wird zeitnah auf der Homepage www.sinzheim.de veröffentlicht.
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 8. März 2026
Bei der Landtagswahl wird wie bei jeder Wahl eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte im Einvernehmen mit der Landeswahlleitung und dem Statistischen Landesamt.
Auch ein Briefwahlbezirk der Gemeinde Sinzheim wurde für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Sofern Sie in die Zuständigkeit dieses Briefwahlbezirkes fallen, tragen Sie dazu bei, dass genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können.
Ausgewählt für die repräsentative Wahlstatistik wurde der Briefwahlbezirk 3. In die Zuständigkeit dieses Briefwahlbezirkes fallen Briefwähler der Wahlbezirke 00103 (Sinzheim 3) und 00501 (Halberstung, Schiftung und Müllhofen).
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet.
In welchem Wahlbezirk Sie wählen können, können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen in den nächsten Tagen zugesandt wird. Sofern Sie den Wahlbezirken 00103 oder 00501 zugeordnet sind und Briefwahl beantragen, erhalten Sie für Ihre Stimmabgabe besondere Stimmzettel für die Landtagswahl. Diese besonderen Stimmzettel enthalten an der oberen Ecke ein Merkmal zu Geschlecht und Geburtsjahresgruppe.
Oberster Grundsatz aller wahlstatistischen Erhebungen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik erhalten die Betroffenen in Form eines Faltblattes, das ihnen zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt wird.
Informationen zur Wahlplakatierung in Sinzheim

Landtagswahl: Wichtige Informationen zur geordneten Wahlplakatierung in Sinzheim
Der Gemeinderat beschloss in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 eine geordnete Wahlplakatierung in Sinzheim einzuführen. Das neue System beruht auf der Änderung der gemeindlichen Polizeiverordnung vom 29.07.2023 und der Unterzeichnung eines Plakatierungsabkommens mit den kandidierenden Parteien bzw. Wählervereinigungen.
In diesem mit der Gemeinde abzuschließenden Abkommen wird das folgende Verfahren vereinbart:
Die Parteien und Wählervereinigungen bedienen sich für ihre Plakatierung der von der Gemeinde Sinzheim aufgestellten Plakatwände. Diese sind 4,10 m (Breite) x 1,85 m (Höhe) groß. Sie werden in zwölf Felder unterteilt. Dies bedeutet, dass jeder Partei bzw. Wählervereinigung, die bei der Wahl kandidiert, pro Plakatwand eine Fläche von je ca. 67 cm x 92 cm für Ihre Plakate zur Verfügung steht.
Abbildung unten: Vergleich Format DIN-A1 mit o.g. Maß (67 cm x 92 cm)
Der gemeindliche Bauhof führte mit den beschichteten Wahlplakattafeln mehrere Tests mit verschiedenen Materialien und Klebern durch. Auf Grundlage der Ergebnisse werden für die Plakatierung auf den gemeindlichen Wahlplakatständern folgende Materialien bzw. Kleber empfohlen:
Plakatmaterial: Affichenpapier (Grammatur: 115 g/m²)
Kleber: Glasfasergewebekleber Spezial (Hersteller: setta)
In Abstimmung mit dem Bauamt kann in Ausnahmefällen witterungsbedingt eine Anbringung mit Tackern erfolgen.
Außer auf diesen Plakatwänden darf an keiner weiteren Stelle im gesamten Gemeindegebiet (einschließlich Ortsteile) von den Parteien und Wählervereinigungen Wahlwerbung durch Plakatierung betrieben werden. Ausgenommen ist hierbei Wahlwerbung, die auf Flächen in Privateigentum für die Dauer des Wahlkampfes (siehe Frist unten) aufgestellt oder betrieben wird. Ebenfalls ausgenommen ist Wahlwerbung auf gewerblichen Litfaßsäulen und zugelassenen Werbetafeln sowie Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesen Wahlen.
Jede Partei bzw. Wählervereinigung erhält für die Landtagswahl jeweils eines der zwölf Felder zur Plakatierung zugewiesen. Die Reihenfolge für die Felder richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Die restlichen Flächen werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen vergeben.
Die Plakate dürfen frühestens am 25. Januar 2026 angebracht werden (Beginn: „Dauer des Wahlkampfes“).
Fristen zur Anmeldung der Wahlplakatierung
- Die Parteien bzw. Wählervereinigungen, die in Sinzheim Wahlplakatierung betreiben wollen, sollen sich bis spätestens 19. Januar 2026 beim Bauamt der Gemeinde Sinzheim (bauamt(@)sinzheim.de) anmelden.
Da ab dem 25. Januar 2026 frühestens auf den gemeindlichen Wahlplakatständern Plakate angebracht werden dürfen, ist eine gewisse Vorlaufzeit zur Vergabe der Plätze nach dem letzten Wahlergebnis und zur Vereinbarung der Plakatierungsabkommen erforderlich.
Sollte sich eine Partei bzw. Wählervereinigung erst nach dem 19. Januar 2026 bei der Gemeinde anmelden oder erstmalig bei den Wahlen antreten, richtet sich die Reihenfolge der Plakatplätze nach dem Eingang des Antrages. Es wird klargestellt, dass allen Parteien bzw. Wählervereinigungen unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung eine Plakatierung möglich ist, wie es der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert.
Standorte der Wahlplakatständer
- An folgenden Plätzen wird je eine große Plakatwand aufgestellt:
Hauptort
1) Landstraße (B3) – nördlicher Ortseingang
2) Landstraße (B3) – südlicher Ortseingang
3) Halberstunger Straße – neben Mehrgenerationenpark
Ortsteile
4) Kartung: am Kreisverkehr
5) Müllhofen: Kreuzung Panoramastraße / Hofmattstraße
6) Schiftung: Alte Schule – Waldstraße 5
7) Halberstung: östlicher Ortseingang / L80
8) Ebenung: Trafostation
9) Vormberg: Bergseestraße / Parkplatz Kindergarten Käferglück
10) Winden: westlicher Ortseingang
11) Leiberstung: Ortsmitte / Ortsverwaltung
12) Westlich der Bahnlinie: Breite Weg an der B3 neu
Für die Benutzung der städtischen Plakatwände wird kein Entgelt erhoben.
