Sanierungsverfahren Lebendige Neue Mitte

„Jetzt wird es konkret – Profitieren Sie von den Vorteilen und beteiligen Sie sich.“

Im Vorfeld der anstehenden Abstufung der B3 (Landstraße) zur Gemeindestraße wurden von Seiten der Gemeinde planerische Überlegungen zur Umgestaltung des Quartiers und des Straßenraums angestellt. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wurden in zwei Bürgerwerkstätten erste Lösungsansätze erarbeitet. Erfreulicherweise unterstützt das Land Baden-Württemberg und der Bund das Projekt durch Aufnahme in das Städtebauförderprogramm mit finanziellen Mitteln.

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer lebendigen, nachhaltigen und generationen-gerechten Neuen Mitte, die Wohnen, Nahversorgung, Mobilität und Begegnung miteinander verbindet, wurde durch den Beschluss der Sanierungssatzung durch den Gemeinderat am 22. Juli 2026 gemacht.

Die bestehende Ortsmitte und die „Neue Mitte“ sollen zu einem lebendigen und attraktiven Zentrum zusammenwachsen. Neue Plätze, sichere Wege und einladende Aufenthaltsbereiche sollen Raum für Begegnung und Austausch schaffen. Wohnen, Einkaufen, Arbeiten und Freizeit sollen eng miteinander verknüpft und auf kurzen Wegen erreichbar sein. Mehr Bäume, Schatten und attraktive Frei- und Grünflächen sollen die Aufenthaltsqualität erhöhen und das Ortsklima verbessern. Barrierefreie Wege, gute Fuß- und Radverbindungen sowie moderne Mobilitätsangebote sollen die Erreichbarkeit für alle Generationen stärken. Die Modernisierung bestehender Gebäude, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Weiterentwicklung sozialer Einrichtungen sollen den Ortskern beleben und den Zusammenhalt in der Gemeinde fördern.

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Ein Sanierungsverfahren hilft einer Gemeinde, ein Gebiet zu verbessern und für die Zukunft fit zu machen. Dabei wird untersucht, was im Gebiet gut funktioniert und wo Erneuerungen sinnvoll sind. Ziel ist es, Straßen, Plätze, Gebäude und öffentliche Bereiche Schritt für Schritt aufzuwerten – für mehr Aufenthaltsqualität und ein lebendiges Zentrum.

Mit der neuen Umgehungsstraße B3 neu verändert sich die Verkehrssituation im Ort deutlich – dadurch entstehen neue Chancen für eine attraktivere Ortsmitte. Durch weniger Durchgangsverkehr können Straßen und Plätze neu gedacht und gestaltet werden. Die Gemeinde schaut deshalb genau hin: Was kann schöner, sicherer und angenehmer werden?

Die Menschen vor Ort bringen ihre Ideen ein (z.B. Bürgerwerkstätten Mai 2024 u. April 2025, Bürgerinfo März 2026).

Am Ende entsteht ein Plan, wie Gebäude, Wege und Treffpunkte Schritt für Schritt aufgewertet werden können – damit eine lebendigere neue Mitte entsteht.

Ein Sanierungsverfahren bietet außerdem den Zugang zur Städtebauförderung. Das bedeutet: Die Gemeinde kann damit finanzielle Unterstützung für Verbesserungsprojekte bekommen – zum Beispiel für modernisierte Straßenräume, Grünflächen oder Treffpunkte. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer können bei bestimmten Modernisierungen Unterstützung erhalten. So lassen sich Verbesserungen umsetzen, die ohne Förderung kaum möglich wären.

Bei der Bürgerveranstaltung am 17.03.2026 im Bürgersaal des Rathausesin Sinzheim wurde unter anderem folgende Präsentation mit Informationen zum Sanierungsverfahren vorgestellt:

Präsentation Bürgerinfo 17.03.2026

Die imErgebnisbericht Vorbereitende Untersuchungendargestellten Ergebnisse wurden auf der Grundlage von Ortsbegehungen, der Auswertung von vorhandenen Datengrundlagen und Planungen der Gemeinde Sinzheim, einer Informationsveranstaltung sowie einer Befragung der Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter mittels eines standardisierten Fragebogens gewonnen.

Auf dieser Grundlage wurde am 22. Juli 2026 vom Gemeinderat dieSatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Lebendige Neue Mitte" beschlossen und die Durchführungsfrist auf einen Zeitraum von 15 Jahren, gerechnet ab dem Beginn des Förderzeitraums, festgelegt, d. h. bis zum 31.12.2039.

Bei der Gemeinderatssitzung wurde unter anderem folgende Präsentation mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sowie zu den Förderregularien vorgestellt:

Präsentation Gemeinderat 22.07.2026

Sie besitzen ein Gebäude im Sanierungsgebiet und planen eine Modernisierung, energetische Sanierung, Wohnraumerweiterung oder einen Abbruch mit Neubebauung? Die Gemeinde unterstützt Sie dabei mit einer kostenfreien und unverbindlichen Beratung.

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) begleitet die städtebauliche Sanierungsmaßnahme als Sanierungsträger der Gemeinde. Im Rahmen persönlicher Vor-Ort-Termine erhalten Sie individuelle Informationen zu:

  • Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Voraussetzungen für eine Förderung
  • steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten
  • dem Ablauf einer Sanierungsmaßnahme
  • erforderlichen Unterlagen und Anträgen

Die Beratung findet direkt am Gebäude der jeweiligen Eigentümerin bzw. des jeweiligen Eigentümers in Sinzheim statt.

Der erste Beratungstag ist für Mittwoch, den 16.09.2026, vorgesehen. Anschließend werden in der Regel etwa alle vier Wochen weitere Beratungstermine angeboten.

Ihre Ansprechpartnerin ist die zuständige Projektleiterin der WHS: Frau Sindy Bieler (Tel. +49 7141 16-757230, sindy.bieler(@)wuestenrot.de).

Wir bitten um vorherige telefonische oder schriftliche Anmeldung.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer können voraussichtlich bis zum Jahr 2034 Zuschüsse für Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets erhalten.

1. Modernisierung und energetische Sanierung

Gefördert werden insbesondere:

· Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden

· energetische Sanierungen (z. B. Dach, Fassade, Fenster oder Heizung)

· barrierefreie Umbauten

· Umnutzungen bestehender Gebäude

· Ausbau von Dachgeschossen

· Schaffung zusätzlicher Wohnungen

Förderhöhe

Regelförderung:

· Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten

· maximal 20.000 Euro je Grundstück

Erhöhte Förderung:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Zuschuss um 10 % auf 25 % der förderfähigen Kosten erhöhen:

· Erreichen eines hohen energetischen Standards (KfW-Haus 70 oder besser)

· Schaffung neuer, abgeschlossener Wohneinheiten

· Modernisierung von Gebäuden im städtebaulicher Schwerpunktbereich entlang der Landstraße

· Modernisierung denkmalgeschützter oder ortsbildprägender Gebäude

Die maximale Förderung beträgt dabei in der Regel:

· bis zu 30.000 Euro je Grundstück

· bis zu 35.000 Euro je Grundstück bei denkmalgeschützten oder ortsbildprägenden Gebäuden

2. Abbruch mit anschließender Neubebauung

Wenn ein Gebäude abgebrochen und anschließend das Grundstück neu bebaut wird, kann die Gemeinde bei den Abbruchkosten unterstützen.

Förderhöhe:

· bis zu 100 % der förderfähigen Abbruch- und Abräumkosten

· maximal 20.000 Euro je Grundstück

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der nachgewiesenen Kosten.

3. Abbruch ohne anschließende Neubebauung

Auch bei einem Abbruch ohne Neubebauung oder bei einer Neubebauung lediglich mit Nebengebäuden ist eine Förderung möglich.

Förderhöhe:

· bis zu 50 % der förderfähigen Abbruch- und Abräumkosten

· maximal 10.000 Euro je Grundstück

Hinweis: Der Abbruch denkmalgeschützter Gebäude ist nicht förderfähig.

Wichtige Voraussetzungen

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn:

· das Vorhaben den Sanierungszielen und den städtebaulichen Vorgaben der Gemeinde entspricht,

· die Maßnahme im Sanierungsgebiet liegt,

· die erforderlichen Unterlagen vorliegen und

· vor Beginn der Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wurde.

Als Beginn der Maßnahme gilt in der Regel bereits die Beauftragung von Handwerks- oder Bauleistungen. Ein Vertragsabschluss mit der Gemeinde muss daher unbedingt vorher erfolgen.

4. Weitere Informationen

Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und einer möglichst breiten Streuung beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.07.2026 Fördergrundsätze.

Die detaillierten Fördergrundsätze sowie Informationen zu den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die Gemeinde entscheidet über die Förderung im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das Verfahren beinhaltet an verschiedenen Punkten ausführliche Beteilgungsmöglichkeiten. Alle Bürgerinnen und Bürger – auch außerhalb des Sanierungsgebietes – können Ideen einbringen. Am Ende entsteht ein Konzept, das zeigt, wie die „Lebendige Neue Mitte“ aussehen kann – Schritt für Schritt, gut geplant und gemeinsam entwickelt.

  • März/April 2023 – Klausurtagung des Gemeinderates
  • Mai 2024 – Erste Bürgerwerkstatt
  • Ab Juni 2024 – Vorbereitung Antrag
  • Oktober 2024 – Antragsstellung Städtebauförderung Programmjahr 2025
  • November 2024 – Auftrag zur Erstellung der städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenplanung
  • März 2025 – Mobilitätsumfrage im Rahmen des Verbundprojektes „move.mORe“ der Hochschule Karlsruhe
  • April 2025 – Zweite Bürgerwerkstatt
  • Mai 2025 – Bewilligung des Antrages zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm
  • Ab Juni 2025 – Ausschreibung der VU + Sanierungsträgerschaft
  • September 2025 – Vergabe der Arbeiten an die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
  • Oktober 2025 – 1. Sachstandsbericht und Aufstockungsantrag
  • Oktober 2025 – Einleitungsbeschluss VU
  • Dezember 2025 – Erste Ergebnisse der verkehrlichen Untersuchungen
  • Januar 2026 – Öffentliche Bekanntmachung Einleitung VU
  • Februar 2026 – Beginn Bürgerbeteiligung
  • Februar bis April 2026 - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Befragung der Eigentümer, Mieter, Pächter und Betriebe
  • März 2026 – Bürgerinformationsveranstaltung zum Sanierungsverfahren mit Beteiligungsmöglichkeit
  • Mai bis Juni 2026 - Bestandsaufnahme und -analyse, Konzeptbearbeitung unter Berücksichtigung aktueller Planungen
  • Juli 2026 - Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat; Beschluss der Sanierungssatzung; Beschluss der Fördergrundsätze

Phase 1: Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen

- Einleitungsbeschluss der VU durch den Gemeinderat und Veröffentlichung

- Erweiterte Bestandsaufnahme im Sanierungsgebiet

- Beteiligung der Betroffenen, der Öffentlichkeit und der Behörden u. TÖBs

- Ausarbeitung finales Maßnahmenprogramm, Kosten- und Finanzierungsübersicht und Wahl der Verfahrensart

Phase 2: Förmliches Sanierungsverfahren

- Festlegung der Sanierungsziele

- Beschluss des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts

- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes

- Beschluss von Fördergrundsätzen

- Bekanntmachung Satzungsbeschluss

- Eintragung der Sanierungsvermerke (wir befinden uns hier)

Phase 3: Umsetzung der Sanierung

- Weitere Workshops, Infoveranstaltungen, digitale Beteiligungen folgen

Kontakt & Ansprechpartner

Projektleitung Gemeinde:

Lukas Herbrich

Bürgermeisteramt Sinzheim – Bauamt

Marktplatz 1, 76547 Sinzheim

Tel.: (07221) 806–322

E-Mail: bauamt04(@)sinzheim.de

Projektleitung Wüstenrot:

Sindy Bieler

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, 71630 Ludwigsburg

Hohenzollernstraße 14, 71638 Ludwigsburg

Tel.: (07141) 16–757230

E-Mail: sindy.bieler(@)wuestenrot.de