Stadtjäger förmlich eingesetzt

Klaus-Dieter Schmidt steht ab sofort bei Wildtierkonflikten zur Verfügung

Seit September 2023 ist Herr Klaus-Dieter Schmidt mit Einsetzung durch die Gemeinde offiziell Stadtjäger in Sinzheim.

Sollten Sie Probleme mit Wildtieren im heimischen Garten, auf dem Dachboden oder sonst im Siedlungsbereich haben, können Sie sich ab sofort direkt an ihn wenden.

Erreichbar ist Stadtjäger Klaus-Dieter Schmidt unter der Telefonnummer: (0171) 7110616 oder per E-Mail unter: wildtierschutz-management(@)web.de.

Die Dienstleistung des eingesetzten Stadtjägers ist es, die Bürger zu beraten und Präventionsmaßnahmen zu empfehlen und anzuwenden, wenn es nötig ist. Erst wenn diese präventiven Maßnahmen keine Wirkung zeigen, kann er andere Mittel anwenden. In den meisten Fällen wird dies die Bejagung mit der Falle sein.

Wichtig:
Eine reguläre und Einzelfall unabhängige Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des Siedlungsgebietes) findet durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt.

Zuständig ist der Stadtjäger nur für Wildtiere des sogenannten Nutzungs- und Entwicklungsmanagements. Nachfolgend haben wir einige Beispiele für die häufigsten Wildtierkonflikte zusammengetragen:

Wildtiere
- Marder
- Fuchs
- Dachs
- Waschbär
- Schwarzwild
- Rehwild

Eine gesamtheitliche Liste lässt sich im Internet dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG - Anlage zu § 7) entnehmen.

Geschützte Arten (bspw. Siebenschläfer, Igel) oder Tiere, die keine Wildtiere sind (bspw. Ratten, Stadttauben, Schädlinge), liegen nicht in der Zuständigkeit des Stadtjägers.

Bei Konflikten auf privaten Grundstücken wird der Stadtjäger vom Grundstückseigentümer kontaktiert und beauftragt. Eine Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Preisliste direkt und unkompliziert mit Herrn Schmidt.