Datenschutzerklärung Hund anmelden (Service-BW)

Ihre persönlichen Daten werden in mehreren EDV-Systemen von verschiedenen Stellen verarbeitet. Diese sind daher gemeinsam für Ihre Daten verantwortlich.

Wer verarbeitet was wann?

Während der Eingabe:

Sie geben Ihre Daten auf der Prozessplattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg „service-bw“ ein. Gemeinden, Landkreise und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung können sie nutzen, ohne selbst eine Plattform für Onlineanträge entwickeln zu müssen.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal ist das Innenministerium Baden-Württemberg. Ihre Daten werden auf besonders geschützten Servern verarbeitet. Diese stehen bei der Landesbehörde IT-Baden-Württemberg (BITBW). Die BITBW ist Auftragsverarbeiter des Innenministeriums.
Datenschutzerklärung des Serviceportals Baden-Württemberg

Nach dem Absenden des Antrags:

Ihre Daten werden vom Serviceportal an die für Ihren Antrag zuständige Stelle weitergegeben, zum Beispiel Ihre Gemeindeverwaltung oder ein Rechenzentrum. Sie ist für die weitere Verarbeitung Ihrer Daten in ihren EDV-Systemen verantwortlich.

Nach der Entscheidung:

Für die Antragstellung richten Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto ein. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken.

Erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Antrag in Ihr Servicekonto-Postfach, ist wieder das Innenministerium verantwortlich.

Wichtig für Sie ist:

Egal was Sie zum Schutz Ihrer Daten wissen möchten, Sie können fragen, wen Sie möchten. Die eine Stelle stellt der anderen die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für das Serviceportal

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium)
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
service-bw@im.bwl.de

Kontaktdaten der/des dortigen DatenschutzbeauftragtenK

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium)
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Datenschutzbeauftragte@im.bwl.de.

Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO nach Absenden des Antrags

Gemeinde Sinzheim
Marktplatz 1
76547 Sinzheim
gemeinde(@)sinzheim.de

Kontaktdaten der/des dortigen Datenschutzbeauftragten

Herr Jürgen Rocke
Telefon: 07229 697 5858
Fax: 07229 697 5855
E-Mail: datenschutz(@)sinzheim.de

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Personendaten des Hundehalters:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer (freiwillige Angabe)
  • Wohnanschrift
  • Buchungszeichen / Kennziffer des Steuerbescheides (freiwillige Angabe)

Bei Anmeldung: Angaben zum Hund

  • Name des Hundes (freiwillige Angabe)
  • Beginn der Hundehaltung
  • Alter des Hundes bei der Anschaffung
  • Hunderasse
  • Weitere Hunde im Haushalt
  • Name, Vorname weiterer Personen über 18 Jahre, die im Haushalt leben (freiwillige Angabe)
  • Bei Steuerbefreiung/-ermäßigung: Grund und Nachweis

Bei Abmeldung:

  • Name des Hundes (freiwillige Angabe)
  • Grund der Abmeldung (Tod des Hundes, Umzug, Sonstiges)
  • Nummer der Hundesteuermarke (freiwillige Angabe)
  • Hunderasse
  • Ende der Hundehaltung
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)

Bei Steuermarke verloren:

  • Nummer der Hundesteuermarke (freiwillige Angabe)
  • Name des Hundes (freiwillige Angabe)
  • Hunderasse

Besondere Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Keine

Zwecke der Datenverarbeitung

Mit diesem Online-Antrag werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Die Daten werden für die Prüfung, ob die von der steuerpflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind und zum Zwecke der korrekten Erhebung der Hundesteuer verarbeitet.

Für die elektronische Antragstellung ist eine Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal erforderlich.

Speicherdauer

Sind die Daten für die dargestellten Zwecke nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Grund hierfür kann vor allem die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sein.

Auf dem Serviceportal werden Ihre Daten nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Von Ihnen zwischengespeicherte Anträge, die nicht abgeschickt wurden, werden nach 365 Tagen gelöscht, wenn sie in dieser Zeit nicht von Ihnen weiterbearbeitet wurden.

Nach dem Absenden des Antrags werden die Daten nach 365 Tagen gelöscht.

Stellen, denen die Daten offengelegt werden

Ihre Daten können ggf. anderen öffentlichen Stellen zur Aufgabenerfüllung der o.g. Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Diese Stellen können sein: kommunales Rechenzentrum Komm.ONE - Anstalt des öffentlichen Rechts, Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart

Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung der Daten durch die Verwaltung erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c, e i.V.m. Abs. 3 S. 1 Buchst. b DSGVO i.V.m. bundes- bzw. landesgesetzlichen Gesetzen und nur für den genannten Zweck:
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Tuttlingen.
Die Verarbeitung auf dem Serviceportal erfolgt mit Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO.

Ihre Rechte

Sie können von den o.g. Stellen verlangen,

  • unrichtige Daten zu berichtigen (Art. 16 DSGVO),
  • Ihre Daten zu löschen (Art. 17 DSGVO),
  • die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO),
  • Ihnen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft zu geben (Art. 15 DSGVO),
  • Ihnen die von Ihnen eingegebenen Daten in einem Format bereit zu stellen, das maschinell lesbar ist, beispielsweise in einer txt-Datei, oder Ihre Daten direkt an eine andere Person oder Organisation zu übermitteln (Art. 20 DSGVO).

Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, finden Sie die genauen Voraussetzungen in den genannten Artikeln der Datenschutzgrundverordnung.

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen (Art. 21 DSGVO).

Eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung können Sie jederzeit widerrufen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten können Sie sich auch jederzeit an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
poststelle@lfdi.bwl.de
Onlinebeschwerde

Verpflichtung, Daten bereitzustellen und Folgen der Verweigerung

Ihre Daten werden benötigt, damit Sie den Antrag (online) stellen können. Ohne diese Daten kann die Bearbeitung nicht (online) erfolgen. Sie sind entsprechend der Satzung Ihrer Gemeinde verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, kann ggf. eine Geldbuße festgesetzt werden

Bewerberdaten

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben, das geht per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular auf dieser Website.

Im Folgenden informieren wir Sie über Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten.

Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Umfang und Zweck der Datenerhebung

Wenn Sie uns eine Bewerbung zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten soweit dies zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und – sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben – Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an Personen weitergegeben, die an der Bearbeitung Ihrer Bewerbung beteiligt sind.

Sofern die Bewerbung erfolgreich ist, werden die von Ihnen eingereichten Daten auf Grundlage von § 26 BDSG-neu und Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO zum Zwecke der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses in unseren Datenverarbeitungssystemen gespeichert.

Aufbewahrungsdauer der Daten

Sofern wir Ihnen kein Stellenangebot machen können, Sie ein Stellenangebot ablehnen oder Ihre Bewerbung zurückziehen, behalten wir uns das Recht vor, die von Ihnen übermittelten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) bis zu
vier Monate ab der Beendigung des Bewerbungsverfahrens (Ablehnung oder Zurückziehung der Bewerbung) bei uns aufzubewahren. Hierbei halten wir uns an die Empfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Anschließend werden die Daten gelöscht und die physischen Bewerbungsunterlagen fachgerecht vernichtet. Die Aufbewahrung dient insbesondere Nachweiszwecken im Falle eines Rechtsstreits. Sofern ersichtlich ist, dass die Daten nach Ablauf der oben genannten Frist erforderlich sein werden (z.B. aufgrund eines drohenden oder anhängigen Rechtsstreits), findet eine Löschung erst statt, wenn der Zweck für die weitergehende Aufbewahrung entfällt.

Eine längere Aufbewahrung kann außerdem stattfinden, wenn Sie eine entsprechende Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) erteilt haben oder wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Löschung entgegenstehen.

Aufnahme in unser Bewerber-Pool

Sofern wir Ihnen derzeit kein Stellenangebot machen können, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie in unseren Bewerber-Pool aufzunehmen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente und Angaben aus der Bewerbung in den Bewerber-Pool übernommen, um Sie im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren.

Die Aufnahme in den Bewerber-Pool geschieht ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerber-Pool unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen.

Die Daten aus dem Bewerber-Pool werden spätestens zwei Jahre nach Erteilung der Einwilligung unwiderruflich gelöscht.