Lärmaktionsplan

Ruhige Gebiete vor Lärmzunahmen schützen

Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan. Die Umgebungsrichtlinie befasst sich mit den Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs in Ballungsräumen -  auch der darin liegenden Industriegelände.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert und § 47 zur Lärmminderungsplanung modifiziert. Nach § 47d haben betroffene Gemeinden Lärmminderungspläne aufzustellen. Die Lärmaktionspläne müssen den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie genügen und sind der EU-Kommission in einheitlichem Datenformat zu übermitteln.

Ziele und Aufgaben des Aktionsplanes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung hochbelasteter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete vor Lärmzunahmen zu schützen.

Der folgende Lärmaktionsplan der Gemeinde Sinzheim wurde am 28. Juni 2017 durch den Gemeinderat beschlossen.

Lärmaktionsplan der Gemeinde Sinzheim