Falls Sie bauliche Anlagen oder sonstige Einrichtungen auf einem Grundstück auf dem Sinzheimer Gemeindegebiet errichten, ändern oder abbrechen wollen, finden Sie auf dieser Seite bzw. auf den unten verlinkten Angeboten alle relevanten Informationen hierzu:
Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Sinzheim liegt im Landkreis Rastatt und besitzt keine eigene Baurechtsbehörde. Dies bedeutet für Sie, dass die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Rastatt Ihr Ansprechpartner für baurechtliche Fragen und Überprüfungen ist und auch die entsprechenden Genehmigungen erteilt. Die Gemeinde übernimmt im Rahmen des klassischen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Annahme der Bauanträge, die Durchführung der Nachbaranhörung und die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens. Weiterhin gibt die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit Auskunft über den Inhalt der Bauleitpläne.
Ausführliches zum Thema Bauen & Modernisieren
Ausführliche Informationen zum o.g. Thema sowie wichtige Hinweise zu den einzelnen Verfahrensarten- und abläufen erhalten Sie im Service Portal des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link:
www.service-bw.de/zufi/lebenslagen
Formulare und Unterlagen
Aktuelle Formulare und Unterlagen (Antrag auf Baugenehmigung, Befreiungsantrag u.a.) finden Sie auf der Webseite des Landkreises Rastatt unter folgendem Link mit der Kennnummer 600:
Übersicht Formulare | Landkreis Rastatt (landkreis-rastatt.de)