Bauen in Sinzheim (Bauantrag, Baugenehmigung, u.a.)

Falls Sie bauliche Anlagen oder sonstige Einrichtungen auf einem Grundstück auf dem Sinzheimer Gemeindegebiet errichten, ändern oder abbrechen wollen, finden Sie auf dieser Seite bzw. auf den unten verlinkten Angeboten alle relevanten Informationen hierzu:

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Sinzheim liegt im Landkreis Rastatt und besitzt keine eigene Baurechtsbehörde. Dies bedeutet für Sie, dass die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Rastatt Ihr Ansprechpartner für baurechtliche Fragen und Überprüfungen ist, die Bauanträge entgegennimmt und auch die entsprechenden Genehmigungen erteilt. Die Gemeinde übernimmt im Rahmen des klassischen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Durchführung der Nachbaranhörung und die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens. Weiterhin gibt die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit allgemeine Auskünfte über den Inhalt der Bauleitpläne und ist auch für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zuständig.

Anträge und Bauvorlagen können seit Dezember 2023 elektronisch eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2025 soll die rein elektronische Einreichung gesetzlich verpflichtend werden, eine Einreichung in Papierform ist dann ausgeschlossen. Informationen zur digitalen Antragsstellung und den Link zum „Virtuellen Bauamt“ finden Sie unter: www.landkreis-rastatt.de/digitaler+bauantrag.

Ausführliches zum Thema Bauen & Modernisieren

Ausführliche Informationen zum o.g. Thema sowie wichtige Hinweise zu den einzelnen Verfahrensarten- und abläufen erhalten Sie im Service Portal des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link:

www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000427?plz=76530

Formulare und Unterlagen

Aktuelle Formulare und Unterlagen (Antrag auf Baugenehmigung, Befreiungsantrag, u.a.) finden Sie auf der Webseite des Landkreises Rastatt unter folgendem Link mit der Kennnummer 600:

Übersicht Formulare | Landkreis Rastatt (landkreis-rastatt.de)

oder im „Virtuellen Bauamt“ des Landratsamtes.