Kinderbetreuung

Sie suchen einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Sinzheim?

Die Gemeinde Sinzheim bietet hierfür einen familienfreundlichen Service an. Ihren Bedarf können Sie über die ZENTRALE VORMERKUNG anmelden.

Bitte beachten Sie den einheitlichen Anmeldestichtag, der auf den 31. Januar eines jeden Jahres für das darauffolgende Kindergartenjahr festgelegt ist. Die vorgeburtliche Vormerkung ist zulässig, sofern Kinder mit 1 Jahr in die Einrichtung aufgenommen werden sollen. Eine Vormerkung ist in diesen Fällen frühestens 5 Monate vor dem errechneten Geburtstermin möglich. Eine Geburtsurkunde ist unaufgefordert nachzureichen.

Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde.

Für die Aufnahme von Kindern von 1 Jahr bis Schuleintritt in den kommunalen Kindergärten sowie im Kinderhaus St. Vinzenz gelten die vom Gemeinderat beschlossenen Aufnahmekriterien.

Umfassende Informationen zur Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze sowie den Zugang zur „Zentralen Vormerkung“ finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Flyer „Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind“

Aufnahmekriterien für die kommunalen Kindergärten und das Kinderhaus St. Vinzenz

Zentrale Vormerkung

Unter dem folgenden Link kommen Sie direkt zur Zentralen Vormerkung
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Sofern ein Platz zur Verfügung steht, werden Sie bis spätestens Ende März direkt von der Vormerkstelle per Mail informiert. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen wir Sie auf die Warteliste. Auch hier erhalten Sie eine E-Mail.